Für ein harmonisches Miteinander



Platzregeln:

Wenn sich viele Menschen mit vielen Hunden auf einem Hundeplatz treffen, sind einige Regeln nötig, um ein harmonisches Miteinander zu gestalten. Die nachfolgenden Punkte, bitten wir daher zu beachten:
 
     1.           Ankommen und Parken:
Das Parken auf den Markierten Parkplätzen ist grundsätzlich für Kunden der Hundeschule erlaubt. Auf der Straße zum Hundeplatz sind die Hunde an der Leine zu führen. Bitte diese Strecke nicht als Löseweg nutzen!
Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass sich der Hund vor der Übungsstunde bereits zu Hause vor der Abfahrt an üblichen Orten gelöst hat.
Löst sich der Hund vor oder auf dem Hundeplatz, bitten wir Sie, die Hinterlassenschaft sofort zu beseitigen und in der dafür vorgesehenen Mülltonne zu entsorgen.
Unser Hundeplatz und das Gelände davor ist „rauchfreie Zone"!
 
     2.           Platznutzung:
Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang. Die Geräte dürfen nur in den Übungsstunden unter Anweisung der Trainer verwendet werden. Die Geräte sind außerdem ausschließlich von Hunden und nicht von Menschen zu betreten.
Eltern haften für ihre Kinder, auch während der Übungsstunden.
Achten Sie darauf, dass von Ihrem Hund keine Belästigung oder Gefahr für andere Personen ausgeht. Dies sollte auch außerhalb des Hundeplatzes für jeden verantwortungsvollen Hundehalter eine Selbstverständlichkeit sein.
Die Kurse beginnen pünktlich. Das Betreten des Platzes darf nach bereits begonnener Trainingsstunde nur auf Anweisung des Ausbilders erfolgen. Beim Betreten ist in jedem Falle darauf zu achten, dass der eigene Hund andere Hunde nicht stört.
Dabei sind zwei Leinenlängen Abstand einzuhalten!
Vor Beginn eines Kurses muss der Platz von den vorherigen Teilnehmern verlassen sein. Dabei dringend beachten, dass der Eingangsbereich keine „Wartezone“ ist, (lieber noch eine kleine Runde drehen) da es an dieser Engstelle zu Konfliktsituationen unter den Hunden kommen könnte.
Freies Laufen bzw. Spielphasen finden nur auf Anweisung des Trainers statt. Dabei hat jeder Hundeführer stets auf seinen Hund zu achten und ggf. einzuwirken, wenn der Hund unerwünschtes Verhalten zeigt!
 
     3.           Verhalten im Kurs:
Unsere Trainer opfern einen großen Teil ihrer Freizeit, um euch in der Ausbildung eurer Hunde zu helfen, indem jede Stunde, individuell der Gruppe angepasst und vorbereitet wird. Sie verlangen dafür lediglich etwas Mitarbeit und Aufmerksamkeit. Lasst sie bitte nicht alles für jeden einzeln wiederholen!
Zu diesem fairen Verhalten gehört auch pünktliches Erscheinen zum Training. Fragen zum Hund, die nichts mit dem Inhalt der Kursstunde zu tun haben, werden nicht in/ nach/vor dem Gruppenunterricht beantwortet.
Hierfür bieten wir Beratungen in dafür vorgesehenen Einzelstunden an. Diese können per Mail ( info@pfoetchenzeit.de ) sowie telefonisch zu den Bürozeiten vereinbart werden.
Wir arbeiten mit Tieren!
Daher sind folgende Punkte besonders wichtig:
 
     4.           Anweisungen der Trainer:
Den Anweisungen der Trainer ist stets Folge zu leisten, insbesondere in außergewöhnlichen Situationen (z. B. Raufereien). Dies gilt nicht nur auf dem Platz, sondern auch bei Stadtgängen oder Spaziergängen im Gelände.
Sollten es die Trainer für nötig erachten, dass ein Hund (ggf. vorläufig) nur mit Maulkorb am Training teilnimmt, so ist dieser Anordnung vom Hundebesitzer Folge zu leisten. Ein Maulkorb ist ein sinnvolles Hilfsmittel, um allen mehr Freiheiten und Sicherheit  zu bieten.
 
     5.           Trainingsmethoden:
Bitte nutzt KEINE Roll(Flex-)leinen und Stachelhalsbänder oder Halsbänder ohne Stopp.
Jegliches aversives, dem Hund Schmerz und Leid zuführendes Verhalten durch den Hundehalter wird einmalig angemahnt und führt bei Wiederholung zum sofortigen Ausschluss vom Unterricht. Ein fairer Umgang mit dem Hund ist absolute Pflicht bei uns!
Jeder Hund sollte ohne Stress am Hundeplatz erscheinen und auch dessen Hundeführer sollte mit seiner Stimmung dazu beitragen. Jeder Stress von uns Menschen überträgt sich automatisch auf unseren Hund. Alkoholisierte und zeitweise geistig und körperlich stark beeinträchtigte Halter sind aus Sicherheitsgründen vom Unterricht ausgeschlossen.
Euer Hund sollte vor den Übungsstunden nicht gefüttert werden. Außerdem sollten alle Teilnehmer bequeme & robuste Kleidung und rutschfestes Schuhwerk tragen. Es wird auch in der Hocke und am Boden gearbeitet!
Wir trainieren bei fast jedem Wetter!
 
    6.           Kranke Hunde:
Hunde mit ansteckenden Krankheiten und/oder mit parasitärem Befall haben keinen Zutritt zum Platz, wenn sie dadurch eine Gefahr (Ansteckung etc.) für andere darstellen oder der Besuch der Gruppe für sie selbst eine zu große Belastung ist. Die Entscheidung über die Teilnahme trifft der Trainer in Absprache mit dem Hundehalter oder notfalls dem zuständigen Tierarzt.
 
     7.           Läufige Hündinnen:
Läufige Hündinnen dürfen an den Kursen leider nicht teilnehmen da diese die anderen zu sehr ablenken.
 
     8.           Pfleglicher Umgang mit Geräten:
Bitte mit den Gerätschaften und Materialien auf dem Übungsplatz pfleglich umgehen und insbesondere das Markieren von Rüden an den Geräten unterbinden!
Sollte es doch zum Markieren gekommen sein, ist die Stelle vom Halter sofort mit reichlich Wasser abzuspülen.
Um Verletzungen durch Unebenheiten auf dem Rasen zu vermeiden, bitte die Hunde nicht auf dem Platz „buddeln“ lassen!
 
     9.           Impfschutz:
An den Übungsstunden dürfen nur Hunde teilnehmen, die eine angemessene Schutzimpfung haben. Für die Teilnahme an der Welpengruppe ist ein, dem Alter angemessener, Impfschutz ausreichend.
Der Hund sollte über eine ausreichende Immunisierung (Tollwut, Parvovirose, Staupe, H.c.c. und Leptospirose, Zwingerhusten) verfügen. Für Erkrankungen anderer Hunde oder Menschen haftet der Hundehalter des nicht geimpften Hundes!
Der Impfpass ist den Trainern unaufgefordert vor der ersten Trainingsstunde vorzulegen.
 
     10.         Haftung des Hundehalters :
Während des Aufenthalts auf dem Hundeplatz und des Trainings bleibt der Hundeführer stets alleiniger Verantwortlicher für seinen mitgebrachten Hund. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist unaufgefordert vor der ersten Trainingsstunde nachzuweisen. Das Betreten des Hundeplatzes erfolgt immer auf eigene Gefahr.
 
     11.         Rücksichtnahme:
Achtet bitte stets darauf, dass von Eurem Hund keine Belästigung oder Gefahr für andere Personen und Tiere ausgeht. Außerhalb und innerhalb des eingezäunten Geländes sind die Hunde an der Leine zu führen.
Lasst den Hund nicht unangeleint aus dem Auto springen oder auf dem Weg zum Trainingsgelände fremde Autos beschädigen.
Dies sollte auch außerhalb unserer Hundeschule für jeden verantwortungsvollen Hundehalter eine Selbstverständlichkeit sein, damit tragen wir alle zu einer hundefreundlicheren Umwelt bei.
Für die Dauer des Platzaufenthaltes bzw. Trainings- oder Sportstunden erkennt jeder Hundebesitzer diese Platzordnung mit der Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag an. Begleitpersonen sind vorab über die Regeln zu informieren.

 
     12.         Fotos und Videos:
Das Erstellen von Fotos und Videos, sowie deren Veröffentlichung im Internet oder in den sozialen Medien (Facebook, Twitter, Instagram, usw.) ist auf dem gesamten Gelände, sowie auf Veranstaltungen, während der Trainingseinheiten, Kurse und Seminare nicht erlaubt. Bitte fragen Sie uns vorher um Erlaubnis!
 
     13.        AGB:
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Pfötchenzeit.
Hierzu zählt u.a. auch, dass die Teilnahmegebühr vor der ersten Unterrichtsstunde nachweislich zu erstatten ist. Bei Nichtbefolgung ist die Kursteilnahme ausgeschlossen!
 



Liebe Kunden,
bitte beachtet diese Regeln, die für unseren Hundeplatz, die Umgebung, während des Trainings im Gelände und in der Stadt gelten. Ihr tragt so zu einem reibungslosen Verlauf der Gruppenübungen bei und fördert die Akzeptanz von uns Hundehaltern in der Öffentlichkeit.
Bitte berücksichtigt, dass Verstöße im Zusammenhang mit staatlich angeordneten Verhaltensregeln erhebliche Geldbußen für das Unternehmen und dessen sofortige Schließung nach sich ziehen können!
Hierzu zählen unter anderem:
Gefahrenabwehr
Schutz von Schutzbefohlenen
Nachweispflicht
Seuchenschutz
Pandemieschutzgesetz
Tierschutz
Infektionsschutz
Verkehrsrecht
Naturschutz
Datenschutz
Strafrecht
Ordnungswidrigkeiten
u.v.m.