Corona-Regeln
Corona-Platzregeln:
Unter gegebenen Umständen ist die Anwesenheit von Zuschauern derzeit nicht gestattet.
Im Zuge der derzeitigen Maßnahmen bitten wir eindringlich darum, dass Personen, die grippeähnliche Krankheitssymptome haben oder Kontakt zu Covid-19 Patienten hatten, dem Unterricht fernzubleiben und dies uns mitzuteilen.
Es gilt die vorgeschriebene Maskenpflicht durch das Tragen eines hinreichenden Mund-Nasen-Schutzes. Vermeiden Sie Türen, Tore und Türöffner zu berühren. Das übernehmen wir für Sie!
Bitte desinfizieren Sie vorsorglich ihre Hände vor und nach dem Unterricht. Desinfektionsmittel stellen wir bereit.
Halten Sie die 1,50 Meter-Abstandsregel ein.
Diese Hygieneregeln gelten auch im Einzelunterricht und außerhalb des Geländes.
Information zur Führung der Anwesenheitsliste:
Die Datenerfassung dient dazu mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können.
Unter gegebenen Umständen ist die Anwesenheit von Zuschauern derzeit nicht gestattet.
Im Zuge der derzeitigen Maßnahmen bitten wir eindringlich darum, dass Personen, die grippeähnliche Krankheitssymptome haben oder Kontakt zu Covid-19 Patienten hatten, dem Unterricht fernzubleiben und dies uns mitzuteilen.
Es gilt die vorgeschriebene Maskenpflicht durch das Tragen eines hinreichenden Mund-Nasen-Schutzes. Vermeiden Sie Türen, Tore und Türöffner zu berühren. Das übernehmen wir für Sie!
Bitte desinfizieren Sie vorsorglich ihre Hände vor und nach dem Unterricht. Desinfektionsmittel stellen wir bereit.
Halten Sie die 1,50 Meter-Abstandsregel ein.
Diese Hygieneregeln gelten auch im Einzelunterricht und außerhalb des Geländes.
Information zur Führung der Anwesenheitsliste:
Aktuell müssen wir von jedem Kunden der den Platz betritt die Daten für den Fall der Fälle erfassen.
Die Datenerfassung dient dazu mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können.
Dazu sind Namen und Kontaktdaten der Kunden zu erfassen, sowie der Zeitpunkt des Betretens und des Verlassens der Einrichtung und mit dessen Einverständnis zu dokumentieren.
Die Rechtsgrundlage im Sinne der DSGVO ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c, die Erfassung der Daten aus rechtlicher Verpflichtung durch die CoronaVO im Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Wer erfasst und verwahrt Ihre Daten?
Betrieb: Pfötchenzeit
Verantwortliche/r: Christina Müller-Bartels
Straße: Staplack 8
Postleitzahl: 58091
Ort: Hagen, NRW
Telefon und/oder Webseite: 02331/3753087 + www.Pfoetchenzeit.de
Sie haben gemäß DSGVO das Recht auf Auskunft der zu Ihrer Person gespeicherten Informationen, auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung sowie sich bei einer für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Der Zweck ist die mögliche Nachverfolgung von Kontakten durch das Gesundheitsamt. Die erfassten Daten dürfen und werden nur für den vorgenannten Zweck verwendet!
Diese erfassten Daten werden für mindestens 3 Wochen aufbewahrt. Die Daten werden nach maximal einem Monat gelöscht bzw. unleserlich entsorgt. Empfänger der Daten ist nur Gesundheitsamt, sofern eine Anforderung erfolgt. Ab dann ist das Gesundheitsamt für die Datenverarbeitung verantwortlich.
Die Rechtsgrundlage im Sinne der DSGVO ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c, die Erfassung der Daten aus rechtlicher Verpflichtung durch die CoronaVO im Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Wer erfasst und verwahrt Ihre Daten?
Betrieb: Pfötchenzeit
Verantwortliche/r: Christina Müller-Bartels
Straße: Staplack 8
Postleitzahl: 58091
Ort: Hagen, NRW
Telefon und/oder Webseite: 02331/3753087 + www.Pfoetchenzeit.de
Sie haben gemäß DSGVO das Recht auf Auskunft der zu Ihrer Person gespeicherten Informationen, auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung sowie sich bei einer für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Der Zweck ist die mögliche Nachverfolgung von Kontakten durch das Gesundheitsamt. Die erfassten Daten dürfen und werden nur für den vorgenannten Zweck verwendet!
Diese erfassten Daten werden für mindestens 3 Wochen aufbewahrt. Die Daten werden nach maximal einem Monat gelöscht bzw. unleserlich entsorgt. Empfänger der Daten ist nur Gesundheitsamt, sofern eine Anforderung erfolgt. Ab dann ist das Gesundheitsamt für die Datenverarbeitung verantwortlich.
Nur wer seine Daten angibt, darf trainiert werden!